Umweltbundesamt verbietet ätzendes Reinigungsmittel „Por Çöz“

Das Reinigungsmittel Por Çöz enthält giftige Salpetersäure. Vor dem Gebrauch warnen Behörden schon länger. Jetzt wurde der Verkauf verboten.

Vor dem Gebrauch des Reinigungsmittels der Marke Por Çöz – Rust Dissolvantwurde schon lange gewarnt. So riet beispielsweise das Ministerium für Ländlichen Raum, Ernährung und Verbraucherschutz Baden-Württemberg bereits im März zur Vorsicht.

Handel und Verkauf von Por Çöz untersagt

Am 29. Oktober hat das Umweltbundesamt (UBA) in Absprache mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) sowohl den Handel als auch den Verkauf des Reinigungsmittels Por Çöz untersagt. Das Mittel, welches als Kalk- und Rostlöser angepriesen wird, enthält demnach Salpetersäure in einer Konzentration von mindestens 20 Prozent. Beim Umgang mit dem Mittel bestehen erhebliche Gefahren durch Verätzungen von Haut und Augen sowie durch Einatmen giftiger Dämpfe. Die Gesundheit sei ernsthaft gefährdet. Reiniger mit einem solch großen Salpetersäuregehalt stellen laut BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel ein großes gesundheitliches Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher dar.

Das Produkt wird vor allem in türkischen Geschäften verkauft

Das Verbot ist vorläufig und gilt bis zu einer endgültigen Entscheidung der Europäischen Kommission. Das Produkt stammt aus der Türkei und wird in erster Linie in türkischen Geschäften und Supermärkten in vielen Bundesländern verkauft. Por Çöz wird in einer blauen Plastikflasche mit 900 Milliliter Inhalt und mit gelber Verschlusskappe angeboten. Die Kennzeichnung auf der Rückseite ist überwiegend in türkischer Sprache gehalten.

Vorläufiges Verbot von Por Çöz

Nach Angaben von UBA-Präsident Jochen Flasbarth wird zum ersten Mal eine Bestimmung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes von 2007 angewendet. „Das Gesetz sieht ein vorläufiges Verbot von Wasch- und Reinigungsprodukten vor, sofern diese nachweislich ein Risiko für die Umwelt oder die Gesundheit darstellen“, erläutert Jochen Flasbarth.

Gesundheitsschäden – Verätzungsgefahr

Selbst bei dem bestimmungsgemäßen Einsatz im Haushalt können salpetersäurehaltige Reinigungsprodukte bedenkliche Konzentrationen an Salpetersäure und nitrosen Gasen bilden, die gesundheitliche Beeinträchtigungen hervorrufen können. So das Ergebnis von Modellrechnungen des BfR. Deutsche Giftinformationszentren meldeten dem BfR bereits 134 Fälle, in denen Menschen durch salpetersäurehaltige Kalk- und Rostlöser Gesundheitsschäden, wie zum Teil schwere Verätzungen von Augen, Haut und Atemwegen, erlitten haben.

Schon zwei Gramm des Reinigers können tödlich sein

Das Einatmen der Salpetersäure-Dämpfe kann laut BfR im Atemtrakt zu Schleimhautirritationen, Bronchialkatarrh, Lungenentzündung und nach einer typischen Latenzzeit von drei bis zu 30 Stunden zu einem toxischen Lungenödem führen. Schon weniger als ein halbes Gramm Salpetersäure – das entspricht gut zwei Gramm des Reinigers – können tödlich sein.

Ein zusätzliches gesundheitliches Risiko besteht durch die Bildung von nitrosen Gasen, die unter bestimmten Bedingungen aus der Salpetersäure freigesetzt werden. In dem Gasgemisch finden sich Verbindungen, die akut toxisch oder krebserregend wirken können.

Europäische Kommission trifft endgültige Entscheidung

Nach Angaben von Stiftung Warentest hat der Importeur den Verschluss erst kürzlich geändert und zudem die Kindersicherung verbessert. Auch seien die Sicherheitshinweise und Produktinformationen mittlerweile nicht mehr zu beanstanden. Dennoch konnte der Reiniger der Prüfung des Umweltbundesamtes nicht standhalten und wurde nun aus dem Verkehr gezogen.

Die Europäische Kommission sowie die Mitgliedstaaten wurden parallel über das deutsche Vorgehen unterrichtet. Der Kommission obliegt es nun, innerhalb von 90 Tagen eine endgültige Entscheidung über die Verkehrsfähigkeit des Produktes „Por Çöz“ zu treffen.

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