Wie funktioniert Arbeitsgericht

Der Prozess beim Arbeitsgericht. Es ist vollkommen verständlich, dass Menschen mulmig wird, wenn sie beim Arbeitsgericht erscheinen müssen. Im Folgenden soll kurz dargestellt werden, was Sie erwartet. Der folgende Artikel gibt den Überblick über das Urteilsverfahren beim Arbeitsgericht. Daneben gibt es noch das Beschlussverfahren, das vor allem Streitigkeiten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber betrifft.

Ladung zum Arbeitsgericht

Sie haben als Kläger oder Beklagter eine Ladung zu einem Gerichtstermin erhalten. Auch wenn es schwer fällt: Lesen Sie die Ladung ganz durch und gehen Sie auch hin! Wenn Sie nicht erscheinen, verlieren Sie denn Prozess auf jeden Fall. Dann ergeht ein sogenanntes Versäumnisurteil gegen Sie.

Die erste Ladung, die Sie bekommen, ist zum sogenannten Gütetermin. Das bedeutet, dass der Richter gemeinsam mit den Parteien versucht, den Rechtsstreit ohne ein Urteil „friedlich“ zu regeln. Die in einem solchen Rahmen geschlossene Vereinbarung nennt man einen Vergleich,

Gütetermin bei Gericht

Sitzungen des Arbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich. Das bedeutet, dass Sie auch schon vor Ihrer Verhandlung im Zuschauerteil des Sitzungssaals Platz nehmen können. Sie können dann ein wenig zuschauen, was schon ein gutes Mittel gegen die Nervosität ist. Der Gütetermin findet sehr zeitnah meist zwei/drei Wochen nach Einreichen der Klage statt. Im Gütetermin müssen Sie also darauf vorbereitet sein, dass erst einmal jeder erzählt, was aus seiner Sicht passiert ist, da der Richter meist nur die Klageschrift in den Akten hat. Er wird er in der Regel dann erst hören wollen, was die andere Seite dazu zu sagen hat.

Danach wird der Richter vielleicht schon eine erste Einschätzung der Rechtslage abgeben und mit den Parteien Lösungsmöglichkeiten erörtern. Falls Sie unsicher sind, können Sie auch einen konkreten Vergleichsvorschlag erbitten.

Warum soll ich nachgeben? Ich will doch nur mein Recht!

Wer das Gesetz auf seiner Seite hat, weiß man in diesem frühen Stadium des Prozesses selten so genau. Was denn nun die gerechte Entscheidung ist, darüber bestehen auch unterschiedliche Auffassungen. Bedenken Sie nicht nur, was sie weniger haben im Vergleich zu dem, was sie ursprünglich erreichen wollten. Denken Sie vielmehr auch daran, dass Sie mit einer Einigung verhindern, dass es nicht schlimmer kommt. Manchmal ist der Spatz in der Hand mehr wert als die Taube auf dem Dach. Zusätzlich belohnt der Staat die Einigung der Parteien noch damit, dass keine Gerichtsgebühren anfallen, wenn der Rechtsstreit durch Vergleich erledigt wird.

Vorbereitung des Kammertermins

Falls eine Einigung nicht zustande kommt, wird ein sogenannter Kammertermin bestimmt. Wann dieser Termin stattfindet, hängt von der Arbeitsbelastung des Gerichtes ab. Das kann von wenigen Wochen bis zu einigen Monaten dauern. Der Kammertermin muss mit Schriftsätzen vorbereitet werden. Dazu gibt der Richter im Gütetermin Fristen auf, bis zu denen man sich schriftlich äußern soll. An diese Fristen halten Sie sich! Es kann sonst passieren, dass – unabhängig davon, ob Sie in der Sache selbst Recht haben – deshalb der Prozess verloren geht. Schriftsätze an das Gericht sind grundsätzlich mit zwei Abschriften zu versehen (also insgesamt drei Mal). Anderenfalls macht das Gericht auf Ihre Kosten Kopien davon und die sind teurer als Ihre eigenen Ausdrucke.

Kammertermin

Erschrecken Sie nicht! Im Kammertermin sitzt nicht nur der Berufsrichter in der schwarzen Robe, den Sie aus der Güteverhandlung kennen. Da sind noch zwei ehrenamtliche Richter (beim Strafgericht heißen sie Schöffen), die aber genauso unabhängig sind wie der Berufsrichter. Der Kammertermin läuft deutlich förmlicher ab.

Hier werden Anträge gestellt, eventuell auch Zeugen vernommen und am Ende ergeht ein Urteil, falls die Sache nicht vertragt wird oder doch noch eine Einigung erzielt werden kann.

Brauche ich einen Rechtsanwalt beim Arbeitsgericht?

Sie können sich vor dem Arbeitsgericht selbst vertreten, müssen also keinen Anwalt einschalten. Zur Einreichung einer Klage gibt es bei den Arbeitsgerichten auch sogenannte Rechtsantragsstellen, die Ihnen bei der Formulierung einer Klage helfen. Diese Rechtsantragsstelle darf Ihnen aber keine Rechtsberatung erteilen, denn diese ist den Rechtsanwälten vorbehalten (die dafür Geld bekommen und ggf. auch für Fehler haften). Seit kurzem gibt es eine neue Rechtslage, wonach die Vertretung durch Personen, die weder Rechtsanwalt sind, noch Gewerkschaftssekretäre oder vom Arbeitgeberverband, auf Familienangehörige bzw. Angehörige einer eingetragenen Lebenspartnerschaft beschränkt worden ist.

Eine Besonderheit beim Arbeitsgericht in erster Instanz ist, dass jeder seinen Anwalt selbst bezahlen muss (es sei denn, er bekommt Prozesskostenhilfe oder hat eine Rechtsschutzversicherung) und zwar unabhängig davon, ob er den Prozess gewinnt oder verliert. Es kann also vorkommen, dass bei einem Rechtsstreit über 50 Euro, den Sie gewinnen, die Rechnung des Anwalts am Ende höher ausfällt als der Betrag, über den Sie sich gestritten haben.

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