Wie funktioniert Schufa

Fast jeder Verbraucher kommt in seinem Leben mit der Schufa in Berührung. Wofür steht „Schufa“, was ist zu beachten, wie geht man mit einem Eintrag um? Schufa – die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung. Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, kurz Schufa genannt, ist fast Jedem vom Namen her bekannt. Doch nicht Jeder ahnt, dass er eventuell einen Eintrag bei der Schufa hat.

Die Einverständniserklärung zur Weitergabe von Daten an die Schufa wird häufig unterschrieben, ohne dass es dem Verbraucher bewusst ist. Das beginnt bereits beim Handykauf. Im Kaufvertrag ist ein Hinweis auf die Weitergabe der Daten an die Schufa enthalten. In der Regel liest der Käufer eines Handys sich nur die technischen Daten zu seinem neuen Handy durch, um sich zu vergewissern, dass dort alles korrekt ist. Das so genannte Kleingedruckte wird nicht gelesen. Man ist der Ansicht, dass der Rest des Kaufvertrages eine reine Formalität ist und unterschreibt. Damit werden die Käuferdaten an die Schufa weiter gegeben. So verhält es sich mit allen Käufen, die in irgendeiner Form Auskunft über die Kreditwürdigkeit eines Menschen geben können.

Was wird bei der Schufa gespeichert?

Zunächst werden bei der Schufa sämtliche personenbezogenen Daten erfasst. Dazu gehören Name, Vorname, Geburtsname- und Datum und die Adresse. Dann folgen Daten zu Bankkonten, Sparbüchern, Sparverträgen und so weiter. Am Wichtigsten sind die Informationen zu Krediten, Leasingverträgen, Handyverträgen und Ratenzahlungsgeschäften. Zu diesen Daten werden zudem Unregelmäßigkeiten in der Bedienung eines Kredites und damit natürlich auch eine eventuelle vorzeitige Kreditkündigung erfasst. Wird eine Kreditkarte von der Bank eingezogen, wird dieser Vorgang ebenso registriert wie die Kündigung eines Kontos seitens der Bank. Negativ für eine Kreditanfrage schlagen sich dann auch die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung und die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens nieder.

Kein Kredit ohne Schufa – Auskunft

Egal ob man ein günstiges Ratenzahlungsangebot in Anspruch nehmen möchte, ob man ein Auto leasen will oder ein Hauskauf beabsichtigt wird, immer steht eine Schufa – Anfrage an. Eine Verpflichtung zur Unterschrift unter die Schufa – Anfrage besteht nicht. Wird die Unterschrift verweigert, kommt in der Regel ein Kaufvertrag nicht zustande. Das Gleiche gilt für einen Antrag auf die Eröffnung eines Bankkontos oder die Beantragung eines Kredites. Wird die Schufa – Klausel vom Kunden gestrichen, lehnt die Bank den Antrag ab. Je nach Höhe der bereits bei der Schufa eingetragenen Schulden wird eine Bank die Eröffnung eines Kontos oder den Antrag auf einen Kredit entweder ablehnen oder zu deutlich höheren Konditionen annehmen. Das führt dazu, dass Menschen, die vielleicht kurzfristig einen Kredit zur Überbrückung brauchen und ihn wegen einer negativen Schufa – Auskunft von der Bank nicht bekommen, auf ein Kreditangebot ohne Schufa – Auskunft zurückgreifen. Diese Angebote finden sich täglich in den Zeitungen und natürlich im Internet. Was sich leicht und unkompliziert anhört, wird aber im Endeffekt durch völlig überzogene Zinsen extrem teuer.

Die Selbstauskunft bei der Schufa

Kaum jemand weiß, dass die Schufa einmal pro Jahr verpflichtet ist, eine kostenlose Selbstauskunft zu geben. Dazu müssen zum Nachweis der Legitimation Vorder- und Rückseite des Personalausweises mit geschickt werden. Die Selbstauskunft ist nicht nur sinnvoll, um zu überprüfen, ob und welche Einträge bei der Schufa bestehen, von denen man vielleicht nichts ahnt. Regulär werden Einträge bei der Schufa dort nach vorgeschriebenen Fristen gelöscht. Nachforschungen verschiedener Verbraucherzentralen haben jedoch ergeben, dass sich immer wieder veraltete Daten von längst erledigten Krediten oder Ratenkäufen finden. Ist das der Fall, sollten Banken oder Unternehmen, die den Eintrag ursprünglich veranlasst haben, schriftlich zur sofortigen Löschung aufgefordert werden. Gleichzeitig kann die Servicestelle der Schufa um Berichtigung der Daten gebeten werden. Dazu müssen entsprechende Belege über die Abzahlung der Schulden vorliegen.

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