Wie läuft die Vorbereitung zum Abitur in Hessen ab?

Gymnasiale Oberstufe in Hessen. Was muss der Schüler in der Oberstufe beachten? Seit dem Abiturjahrgang 2016 gilt in Hessen ein neues Wertungsschema bezüglich der ins Abitur einzubringenden Noten. Dies hat unter anderem mit der Einführung von G8 – also acht statt neun Jahren Gymnasium – zu tun.

Bis zum Abitur gilt es für jeden Schüler allerdings einige Entscheidungen zu treffen, um möglichst viele Punkte zu sammeln.

Beginn der Oberstufe

Die Oberstufe – ehemals zehnte bis dreizehnte Klasse, heute geteilt in Einführungsphase (E1/E2) und Qualifikationsphase (Q1 bis Q4), dient zur Vorbereitung auf die Allgemeine Hochschulreife.

Nach und nach lassen sich Fächer abwählen, auf andere spezialisieren sich die Schüler (Leistungskurse).

Abwahl von Fächern vor der Einführungsphase

Im naturwissenschaftlichen Bereich ist es nötig sich für zwei der drei Fächer Biologie, Physik und Chemie zu entscheiden. Das dritte Fach wird fortan nicht mehr belegt.

Darüber hinaus muss der Schüler zwischen Musikunterricht, Darstellendem Spiel und Kunst wählen.

Es besteht normalerweise keine Möglichkeit, ein abgewähltes Fach wieder aufzunehmen oder sich noch einmal umzuentscheiden.

Einige Schulen ermöglichen den Schülern sogenannte Vorleistungskurse bzw. Orientierungskurse, in denen die Themen bereits wie im Leistungskurs tiefgreifender behandelt werden. Meist haben die Schüler in diesen selbstgewählten Fächern auch eine zusätzliche Wochenstunde.

Punktesystem und Versetzung

Ab der Einführungsphase erfolgt zudem die Umstellung des Notensystems (Note 1 bis 6) auf das Punktesystem. Hierbei ist die höchste zu erreichende Punktzahl 15, die einer 1+ entspricht, es folgen 14 (1), 13 (1-), 12 (2+) etc. Besonders zu nennen ist wohl die Punktzahl 5, die der klassischen Note 4, also „ausreichend“, entspricht und somit bedeutet, dass der Schüler bestanden hat. Die schlechteste Puntzahl sind 0 Punkte und somit ungenügend, eine 6.

Um in die Qualifikationsphase versetzt zu werden, sind mindestens fünf Punkte in jedem Fach nötig. Alternativ lässt sich aber auch ausgleichen: Jedes Fach, in dem weniger als fünf Punkte erreicht wurden, benötigt entweder ein beliebiges anderes Fach mit mindestens zehn Punkten als Ausgleich, oder zwei Fächer mit je sieben Punkten.

Zu beachten ist hierbei allerdings, dass die Fächer Deutsch, Mathematik und verpflichtende Fremdsprachen nur durch eben solche ausgeglichen werden können.

Darüber hinaus ist es in keinem Fall möglich, mit einem Fach, dass mit null Punkten abgeschlossen wurde, versetzt zu werden.

Die Entscheidung für einen Leistungskurs

Egal ob mit oder ohne Vorleistungskurs/Orientierungskurs: Vor der Qualifikationsphase darf sich der Schüler entscheiden, welche beiden Fächer er als Leistungskurs belegen möchte.

Leistungskurse sind automatisch schriftliche Prüfungsfächer im Abitur. Zudem zählen die jeweiligen Halbjahresnoten nicht wie bei den Grundkursen einfach, sondern doppelt.

In der Woche besucht man jeden Leistungskurs fünf Schulstunden lang.

Das Kultusministerium schreibt vor, welche Fächerkombinationen als Leistungskurse in Frage kommen und welche nicht möglich sind.

Eines der Leistungsfächer muss entweder eine fortgeführte Fremdsprache, Mathematik oder eine Naturwissenschaft sein. Das andere Fach ist frei wählbar (allerdings ist es manchen Schulen nicht möglich, aufgrund von Lehreranzahl und Stundenplanung alle Kombinationen auch wirklich anzubieten).

Ein Beispiel: Die Kombination Kunst und Englisch ist möglich, da eine der genannten Komponenten erfüllt wurde. Kunst und Deutsch sind allerdings nicht kombinierbar.

Abwahl von Fächern vor der Qualifikationsphase

Vor Beginn der Qualifikationsphase besteht die Möglichkeit, weitere Unterrichtsfächer abzuwählen.

Alle Fächer, die ins Abitur eingebracht werden müssen, sind nicht abzuwählen, ebenso ist das Fach Sport bis zum Ende der Schullaufbahn zu besuchen.

Die Qualifikationsphase

Ab Beginn der Qualifikationsphase fließen die Noten bestimmter Fächer in den Gesamtdurchschnitt des Abiturs ein.

Dazu zählen alle Prüfungsfächer (dies sind beide Leistungskurse, das Fach Mathematik sowie zwei in Q3 gewählte Fächer), ebenso wie alle vier Halbjahre des Faches Deutsch, einer fortgeführten Fremdsprache und zwei Naturwissenschaften bzw. zwei fortgeführten Fremdsprachen und einer Natuwissenschaft, sowie zwei Halbjahre Kunst/Musik/Darstellendes Spiel, zwei Halbjahre Politik und Wirtschaft und die letzten beiden Halbjahre Geschichte.

Darüber hinaus bleiben zwölf frei wählbare Halbjahresnoten, wobei höchstens drei Halbjahre Sport einzubringen sind.

Das Programm des Kultusministeriums sucht hierbei automatisch die besten Halbjahresnoten heraus.

Die Wahl der weiteren Prüfungsfächer

Jeder Abiturient muss insgesamt drei schriftliche und zwei mündliche Prüfungen ablegen.

Wie bereits erwähnt, ist das Fach Mathematik bereits als Prüfungsfach festgelegt. Es besteht lediglich die Entscheidung, ob man mündlich oder schriftlich geprüft werden möchte.

Deutsch ist verpflichtend als Prüfungsfach zu wählen, außerdem muss eines der Fächer Geschichte/Politik und Wirtschaft/Religion/Ethik/Philosophie/Kunst/Darstellendes Spiel/Musik sowie entweder eine Naturwissenschaft oder fortgeführte Fremdsprache Prüfungsfach sein.

Hat man sich für die Fächerkombination entschieden, besteht des Weiteren die Möglichkeit, eine der mündlichen Prüfungen nicht als solche zu absolvieren, sondern entweder eine sog. „besondere Lernleistung“ oder eine Präsentation zu wählen.

Besondere Lernleistung

Eine besondere Lernleistung definiert das hessische Kultusministerium als „Arbeit, in der eine Aufgabenstellung selbstständig konzipiert, bearbeitet, reflektiert und dokumentiert wird“ (S.26 in unten angegebener Quelle).

Nach Abschluss der Lernleistung muss diese in einem etwa zwanzigminütigen Kolloqium vorgestellt werden. Darüber hinaus wird der Prüfling sowohl über seine Arbeit, als auch über andere fachinterne Themen befragt.

Präsentation

Anstatt einer mündlichen Prüfung oder besonderen Lernleistung hat der Abiturient ebenfalls die Möglichkeit, eine Präsentation als fünftes Prüfungsfach anrechnen zu lassen.

Das Thema muss mit dem Fachlehrer im Vorfeld bestimmt werden; ähnlich wie bei der besonderen Lernleistung wird die eigene Präsentation zunächst vorgestellt, während im Anschluss eine Befragung des Prüflings über die Präsentation sowie andere Unterrichtsinhalte stattfindet.

Zulassung zum Abitur

Schlussendlich zu den Abiturprüfungen zugelassen werden alle Schüler, die im Grundkursbereich mindestens 120 Punkte und im Leistungskursbereich 80 Punkte erreichen konnten.

Da das letzte Halbjahreszeugnis (Q4) erst nach dem schriftlichen Abitur ausgestellt wird, ist es möglich, dass Schüler noch nach den Prüfungen nicht zugelassen werden. Deren Prüfungsergebnisse gelten als nichtig.

Wurden all diese Voraussetzungen beachtet und erreicht, steht dem Schüler vor seinen Abiturprüfungen nichts mehr im Wege.

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