Seitensprung und schlechtes Gewissen: beichten oder schweigen?

Soll man dem Partner einen Seitensprung beichten oder ihn besser verschweigen? Über das Für und Wider lesen Sie hier.

Affären, Seitensprünge und One-Night-Stands hat es immer schon gegeben. Im Zeitalter des Internets und des organisierten Seitensprungs bei diskreten Partnervermittlungen ist es noch einfacher geworden, einen passenden Mann oder eine passende Frau für die schönste Sache der Welt zu finden. Was tun, wenn man mit der attraktiven Bekanntschaft aus der Hotelbar nicht nur einen Drink, sondern auch das Bett geteilt hat und einen später das schlechte Gewissen plagt? Soll man dem nichtsahnenden Partner alles beichten oder den Seitensprung lieber verschweigen?

Ein schlechtes Gewissen ist kein guter Ratgeber

Ein schlechtes Gewissen löst unangenehme Emotionen aus. Deshalb möchte man es so schnell wie möglich loswerden. Was erscheint dafür geeigneter, als beim Partner eine reumütige Beichte abzulegen und sich des unangenehmen Drucks in der Herz- und Bauchregion zu entledigen? Ein schlechtes Gewissen war allerdings noch nie ein guter Ratgeber. Man sollte sich sehr genau überlegen, ob man dem Partner das Wissen um den Seitensprung oder den One-Night-Stand auch zumuten kann. Denn allzu oft ist die Wahrheit verletzend und kränkend. Und prinzipiell schonungslos die Wahrheit zu sagen, hat nichts mit Offenheit, sondern eher mit Rücksichtslosigkeit und Egoismus zu tun.

Die Wahrheit ist nicht immer und nicht jedem zumutbar

Manche Beziehungen, insbesondere langjährige, funktionieren nach dem unausgesprochenen Prinzip „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“. Wer nach reiflicher Überlegung zu der Überzeugung kommt, dass der Partner nicht gut mit der Tatsache eines Seitensprungs umgehen kann oder es vielleicht gar nicht so genau wissen will, sollte besser schweigen und allein mit seinem schlechten Gewissen fertig werden. Ein Seitensprung hat eben seinen Preis. Aber ein schlechtes Gewissen vergeht früher oder später. Der durch eine Beichte angerichtete Beziehungsschaden ist jedoch möglicherweise, wenn auch nicht zwingend irreparabel. Reumütige Bekenntnisse entlasten zwar den „Fremdgeher“, sind aber nicht in jedem Fall empfehlenswert, vor allem dann nicht, wenn einem an der Fortsetzung der Partnerschaft gelegen ist.

Das Thema Offenheit in einer offenen Beziehung

Anders verhält es sich natürlich, wenn man mit seinem Partner eine offene Beziehung führt, die auch Außenbeziehungen zu Dritten einschließt. In einer solchen partnerschaftlichen Konstellation kann und sollte man über den Seitensprung oder die Affäre offen reden. In diesem Fall hat sich der Partner sozusagen ausdrücklich damit einverstanden erklärt, mit einer Wahrheit konfrontiert zu werden, die ihm offenbar zumutbar erscheint. Aber auch in diesem entspannten (Beziehungs-) Fall sollte man feinfühlig und sensibel agieren. Dass der Partner prinzipiell über Beziehungen zu Dritten informiert werden möchte, heißt noch lange nicht, dass er sämtliche Einzelheiten im Detail (wo, wer, wann, wie oft) zu erfahren wünscht. Explizite Schilderungen der außerehelichen erotischen Erfahrung haben nicht selten zur Folge, dass beim Partner eine Art Kopfkino einsetzt und seine Phantasie wilde Blüten treibt. Es ist eine Sache, von einem prinzipiell tolerierten Seitensprung zu erfahren. Es ist eine ganz andere Sache, mit pikanten Einzelheiten konfrontiert zu werden. Auch wenn man für den Umgang mit Affären und Seitensprüngen keine allgemeingültigen Regeln aufstellen kann, gilt das alte Sprichwort: Reden ist Silber, Schweigen ist Gold! Das mag nicht für alle, aber für die meisten Beziehungen zutreffen.

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