Bildungsprämie für Lernwillige

Lernwillige Arbeitnehmer und Selbständige können für eine Fortbildung eine Bildungsprämie, maximal 500 Euro beantragen. Wie, erklärt dieser Artikel.

Ein Jahreswechsel ist immer gut für einen neuen Start. So möchte sich vielleicht manch einer nach der Arbeit zusätzlich fortbilden, um seine Chancen im Beruf zu verbessern. Abendkurse an Volkshochschulen oder Fernlehrgänge bieten sich an, um neben dem Job zu lernen. Die Bundesregierung unterstützt solche Vorhaben finanziell mit der Bildungsprämie.

Wer bekommt einen Prämiengutschein für Weiterbildung?

Voraussetzung ist, dass man erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Diese Grenze liegt bei einem zu versteuernden Einkommen von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden und 51.200 Euro bei Zusammenveranlagung unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge. Wer sich weiterbilden möchte, erhält die Hälfte der Lehrgangskosten, maximal jedoch 500 Euro.

Gefördert werden Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer. Nicht gefördert werden Arbeitslose, Schüler und Studenten, Rentner und Menschen, die Anspruch auf Meister-BAföG haben.

Welche Weiterbildung wird gefördert?

Gefördert werden Kurse und Lehrgänge, die zum aktuellen oder zukünftigen Berufsbild des Antragstellers passen. Die Weiterbildung soll Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen vermitteln, die für das Berufsleben relevant sind. Der Prämiengutschein kann für Lehrgänge, Prüfungen und Zertifikate genutzt werden.

Wie erhält man die Bildungsprämie?

Jeder Interessierte muss sich in einer entsprechenden Beratungsstelle für die Bildungsprämie persönlich beraten lassen. Dieses Beratungsgespräch ist kostenlos aber Pflicht. Dabei wird geprüft, ob die Voraussetzungen stimmen, sowohl beim Antragsteller, als auch beim Anbieter der Weiterbildung. Der Berater empfiehlt im Gespräch drei Bildungseinrichtungen, die den gewünschten Kurs anbieten. Diese Beratung muss unbedingt erfolgen, bevor man seinen gewünschten Lehrgang beginnt. Eine nachträgliche Ausstellung ist nicht möglich.

Eine Übersicht über rund 500 Beratungsstellen in Deutschland finden Sie im Internet oder Sie erfragen die Informationen unter der Telefonnummer 0800/2623 000.

Da einige Beratungsstellen sehr überlastet sind, wartet man hier lange auf einen Termin. Man kann sich aber bei jeder Beratungsstelle beraten lassen, unabhängig vom Wohnort. Wer es also eilig hat, sollte lieber etwas Fahrzeit einplanen, hat dafür aber seinen Gutschein für die Bildungsprämie wesentlich schneller. Der Berater kann den Gutschein direkt an Ort und Stelle ausstellen. Benötigt werden Einkommensnachweise, Ausweis und natürlich der Bildungswunsch.

Anbieter für Weiterbildungskurse für Lernwillige sind etwa die Volkshochschulen vor Ort oder auch verschiedene Institute, die Fernlehrgänge anbieten. Bekannte Institute für staatlich geprüfte Fernlehrgänge sind die Hamburger Akademie für Fernstudien und die Studiengemeinschaft Darmstadt.

Neben der Bildungsprämie fördert die Bundesregierung Lernwillige auch über das Bildungssparen. Beides ist miteinander kombinierbar. Nähere Informationen und mehr Details erfahren Sie im Internet.

Die Bildungsprämie kann einmal pro Jahr beantragt werden. Ein ausgestellter Gutschein ist für drei Monate gültig. Man muss sich also nicht sofort nach Erhalt des Gutscheines für einen Lehrgang entscheiden.

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