Bildungsurlaub beantragen – eine Anleitung

Viele Arbeitnehmer haben Anspruch auf Bildungsurlaub. Ob Sprachkurs, Computerseminar oder Bildungsreise: Was man bei der Antragstellung beachten sollte.

Qualifizierung, Weiterbildung und lebenslanges Lernen sind Schlagworte, denen in der heutigen Arbeitswelt immer mehr Bedeutung zukommt. Nur wer sich ständig auf dem Laufenden hält und neue Entwicklungen nicht scheut, sondern sie als Chance begreift, wird auf Dauer erfolgreich auf dem umkämpften Arbeitsmarkt bestehen. Eine gute Möglichkeit für Arbeitnehmer, sich auch während der regulären Arbeitszeit beruflich und persönlich weiterzubilden und dabei dem Arbeitsalltag mal für einige Zeit zu entfliehen, ist der Bildungsurlaub. Dieser ermöglicht einen Blick über den Tellerrand, schafft Platz für neue Ideen und im besten Fall sogar konkretes Wissen und Fähigkeiten, die einem am Arbeitsplatz unmittelbar zugute kommen.

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

Bevor man Bildungsurlaub beantragt, lohnt sich zunächst ein Blick in das Gesetz des Bundeslands, in dem man arbeitet. Darin ist festgelegt, wer zu den Anspruchsberechtigten gehört und was genau unter Bildungsurlaub zu verstehen ist. Nicht in jedem Bundesland ist der Anspruch auf Bildungsurlaub jedoch gesetzlich geregelt. In Bayern, Baden-Württemberg, Thüringen und Sachsen beispielsweise gibt es (noch) keine entsprechenden Gesetze. Dort sollten sich interessierte Arbeitnehmer direkt an den Arbeitgeber wenden, um gegebenenfalls eine individuelle Lösung zu finden.

Seminar, Sprachkurs oder Bildungsreise buchen

Besteht ein Anspruch auf Bildungsurlaub, sucht man sich als nächstes das gewünschte Bildungsangebot heraus und meldet sich an. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Seminar, einen Sprachkurs oder eine Kulturreise handeln. Bedenken sollte man immer, dass man als Arbeitnehmer sämtliche Kosten dafür selbst tragen muss. Um das passende Angebot zu finden, hilft ein Blick in eine der zahlreichen Datenbanken, in denen Kurse und Seminare zu allen erdenklichen Schwerpunkten und Themenbereichen zusammengestellt sind. Allerdings sollte man sich vergewissern, dass das gewünschte Angebot auch wirklich als Bildungsurlaubsmaßnahme anerkannt wird. Denn auch hier gibt es je nach Bundesland unterschiedliche Regelungen und nicht jedes Angebot oder jeder Anbieter wird in jedem Bundesland gleichermaßen anerkannt. Viele Datenbanken filtern bereits nach entsprechenden Kriterien, im Zweifelsfall lohnt sich aber die Nachfrage beim Reise- oder Kursveranstalter. Wichtig sind außerdem die Rücktrittsbedingungen bei einer eventuellen Ablehnung durch den Arbeitgeber.

Antrag auf Bildungsurlaub beim Arbeitgeber stellen

Die nächste Hürde auf dem Weg in den Bildungsurlaub ist der eigene Arbeitgeber, denn bei ihm muss der Sonderurlaub beantragt werden. Das Beschäftigungsverhältnis muss in der Regel mindestens sechs Monate bestehen, bevor man Bildungsurlaub beantragen kann. Die Antragsfrist beträgt mindestens vier bis sechs Wochen vor Antritt des Urlaubs, in manchen Fällen auch länger. Man sollte bei der Terminwahl darauf achten, dass der Sonderurlaub nicht in betriebliche Stoßzeiten oder die Haupturlaubszeit fällt, das macht eine Genehmigung durch den Chef wahrscheinlicher. Im Idealfall informiert man den Chef schon vor Buchung einer Maßnahme über sein Vorhaben und klärt zeitliche und inhaltliche Eckpunkte.

Bildungsurlaub – der Chef hat Anrecht auf Mindestnutzen

Dem Antrag fügt man eine Kopie der Anmeldebestätigung des Veranstalters, die Anerkennung der Maßnahme sowie einen inhaltlichen Ablaufplan bei. Auch wenn beim Bildungsurlaub – anders als bei einer firmeninternen Bildungsmaßnahme – der inhaltliche Schwerpunkt vom Arbeitnehmer selbst gewählt werden kann, heißt das nicht, dass der Arbeitgeber jedem Kurs oder Seminar vorbehaltlos zustimmen muss. Da in der Zeit des Bildungsurlaubs das Gehalt ganz normal weitergezahlt wird, hat der Arbeitgeber das Anrecht auf einen sogenannten Mindestnutzen der Maßnahme. Das bedeutet, dass das Thema des Kurses oder der Reise zumindest im weiteren Sinne etwas mit dem Arbeitsplatz und den Aufgaben des Antragstellers zu tun haben muss. Der Chef hat also das Recht, den Antrag abzulehnen, wenn dieser Mindestnutzen nicht gegeben ist. Da diese Einschätzung oft sehr subjektiv ausfällt, kann es an dieser Stelle natürlich zu Unstimmigkeiten zwischen Antragsteller und Arbeitgeber kommen. Ist das der Fall, empfiehlt sich ein direktes Gespräch mit dem Chef, in welchem man erklärt, was genau man sich vom Bildungsurlaub verspricht und wie er einem auch am Arbeitsplatz zugute kommen kann.

Was tun bei Ablehnung?

Lehnt der Arbeitgeber trotz Erklärung den Antrag ab, sollte man sich diese Absage schriftlich geben lassen und gegebenenfalls eine andere Maßnahme oder einen anderen Zeitpunkt für den Bildungsurlaub auswählen. Bleibt der Chef stur und verweigert weiterhin vermeintlich unbegründet eine Bewilligung, empfiehlt sich der Gang zum Betriebsrat oder einem Anwalt für Arbeitsrecht.

Ansonsten steht einem Ausbruch aus dem Arbeitsalltag nichts mehr im Wege und man kann sich auf einen hoffentlich spannenden und lehrreichen Bildungsurlaub freuen, aus dem man mit vielen neuen Eindrücken und Erfahrungen an den Arbeitsplatz zurückkehrt.

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