Bundesverfassungsgericht räumt mehr Rechte für die Väter ein

04. August 2010. Das Bundesverfassungsgericht hat mit einem Beschluss das deutsche Sorgerecht geändert und unverheirateten Vätern mehr Rechte eingeräumt.

Geklagt hatte ein unverheirateter Vater aus Nordrhein-Westfalen. Dieser hatte zuvor zweimal versucht, das alleinige Sorgerecht der Mutter in ein gemeinsames Sorgerecht für das gemeinsame Kind umzuwandeln. Die Mutter verweigerte ihre Zustimmung, wozu sie nach der alten Gesetzeslage auch ohne eine Begründung berechtigt war.

Im Übrigen federführend für diesen Beschluss war die einzige Frau im 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts, Frau Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt. Das Bundesverfassungsgericht kippte mit diesem Beschluss seine eigene Rechtsprechung aus dem Jahr 2003.

Unverheiratete Väter kommen in Deutschland ab sofort leichter an das Sorgerecht für ihre Kinder – so lautet der allgemeine Leitsatz des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 03. August 2010 – Aktenzeichen: 1 BV R 420/09.

Die alte Gesetzeslage zum Sorgerecht wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt

Vor diesem richtungsweisenden Urteil der Verfassungsrichter in Karlsruhe konnte ein unverheirateter Vater das Sorgerecht für sein uneheliches Kind generell nur mit Zustimmung der Mutter des Kindes erlangen. Diese alte Gesetzeslage wurde mit Beschluss vom 03. August 2010 vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt.

Die Karlsruher Richter sahen dann, wenn ein unehelicher Vater von der elterlichen Sorge des gemeinsamen Kindes durch das Veto der Kindsmutter ausgeschlossen wird, eine Verletzung des väterlichen Elternrechts, was entgegen den Grundsätzen der deutschen Verfassung steht.

Die Karlsruher Richter schufen eine Übergangsregelung für das deutsche Sorgerecht

Da eine gesetzliche Neuregelung des Sorgerechts in Deutschland einen gewissen Instanzenlauf zu bewältigen hat und damit eine Zeit lang dauert, schufen die Karlsruher Richter eine Übergangsregelung.

Wenn zu erwarten ist, dass es dem Kindeswohl entspricht, müssten die deutschen Familiengerichte der Kindsmutter und dem Kindsvater auf Antrag das gemeinsame Sorgerecht übertragen. Der Verein „Väteraufbruch“ setzt große Hoffnungen in diesen Beschluss des Verfassungsgerichts in Karlsruhe und hofft, dass unverheiratete Väter mit der Anerkennung der Vaterschaft zugleich das gemeinsame Sorgerecht für ihr Kind erhalten.

Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger begrüßte die Entscheidung und kündigte einen baldigen neuen Gesetzesentwurf an

Die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßte ausdrücklich die Entscheidung der Karlsruher Verfassungsrichter vom 03. August 2010. Gleichzeitig kündigte sie in einer Erklärung in Berlin einen neuen Gesetzesentwurf zum deutschen Sorgerecht an

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bereits im Jahr 2009 mit einem wegweisenden Beschluss den Weg zu dieser notwendigen Modernisierung des deutschen Sorgerechts geebnet. Die Richter in Brüssel hatten gefordert, dass Väter eine gerichtliche Überprüfung der elterlichen Sorge erzwingen können.

Mit dieser mit Sicherheit in Kraft tretenden gesetzlichen Neuregelung und der nunmehr geltenden Übergangsregelung des Bundesverfassungsgerichts dürfte dem Rechtsfrieden und dem Kindswohl entscheidend geholfen werden. Die nun nicht mehr von der elterlichen Sorge ausgegrenzten unverheirateten Väter werden sich zum überwiegendem Teil verantwortungsbewusst um ihre unehelichen Kinder kümmern, anstatt, wie in der Vergangenheit leider oftmals vorgekommen, familiäre Konflikte anzuzetteln, was im Endeffekt immer zu Lasten der Kinder ging.

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