Das Verb: der Kern einer Aussage – Funktion und Gebrauch „bedeutungstragender“ Wörter in einem Satz

Verben bestimmen den Inhalt einer Aussage. Sie regeln das Verhalten des Subjekts sowie die Beziehung der Beteiligten zueinander.

Die grammatische Bezeichnung Verb wurde im 16. Jahrhundert aus dem Lateinischen entlehnt: verbum bedeutetet auf Deutsch Ausdruck oder schlicht Wort. Verbum und Wort sind eng miteinander verwandt bzw. besitzen eine gemeinsame indogermanische Sprachwurzel (uer- = feierlich sprechen, sagen).

Erst das Verb gibt einer Aussage eine bestimmte Bedeutung und legt fest, was passiert ist, was jemand getan oder gelassen hat oder wie der eine zu dem anderen steht.

Das Verb ist sozusagen Träger oder Kern einer Aussage. In einem Satz übernimmt es die Rolle des Prädikats, sagt also etwas über das Subjekt aus. Dabei verhält es sich recht dominant, denn es entscheidet, welches Nomen als Subjekt und welches als Objekt zu fungieren hat. Außerdem bestimmt es, wie sich das Subjekt zu verhalten hat, ob es beispielsweise aktiv sein darf oder in seinem Zustand verharren muss. Seine deutsche Bezeichnung „Tätigkeitswort“ ist also manchmal irreführend.

Zwar kann man Verben nicht immer eindeutig zuordnen, aber grundsätzlich unterscheidet man je nach inhaltlicher Aussage:

Zustandsverben

bezeichnen einen Zustand, etwas Bestehendes, ein „So-Sein“ – also etwas, was sich nicht ändert und sozusagen für immer am Subjekt haftet.

  • bleiben, stehen, sitzen, liegen, ruhen, hängen …

Vorgangsverben

bezeichnen eine Veränderung, die mit dem Subjekt geschieht bzw. einen Vorgang oder Prozess, den das Subjekt an sich selbst erfährt.

  • durchlaufen, wachsen, erhitzen, rosten, erfrieren, sterben …

Tätigkeitsverben

bezeichnen eine Tätigkeit, also ein Geschehen, bei dem das Subjekt selbst aktiv ist.

  • lachen, laufen, schwimmen, rennen, spielen …

Handlungsverben

bezeichnen ein Geschehen oder eine Tätigkeit, bei der das aktive Tun auf ein Objekt gerichtet ist.

  • malen, bauen, stechen, kaufen, bekommen, fotografieren …

Ereignisverben

bezeichnen eine Geschehen mit einem unpersönlichen „Täter“ (= es), also ein Ereignis, für das niemand persönlich verantwortlich gemacht werden kann. Meist handelt es sich um Wetterereignisse.

  • schneien, regnen, blitzen, donnern, hageln …

Verben unterteilt man weiterhin nach ihrer Funktion:

Vollverben

stehen als einziges Verb in einem Satz, sie können allein ein Prädikat bilden – das funktioniert jedoch nur in den Zeitformen Präsens und Präteritum.

  • Beispiele: alle oben bereits genannten Verben

Hilfsverben

sind diejenigen Verben, die bei den anderen Zeitformen des Vollverbs dabei helfen, diese Zeiten zu bilden, also beim Perfekt, Plusquamperfekt, Futur I und Futur II.

  • sein, haben, werden

Modalverben

werden meist in Verbindung mit einem anderen Verb im Infinitiv ohne zu gebraucht. Sie können aber auch allein das Prädikat bilden. Sie bestimmen die Modalitäten, mit denen die Zustände, Vorgänge, Tätigkeiten, Handlungen oder Ereignisse realisiert bzw. umgesetzt werden können und/oder drücken die Beziehung des Subjekts zu einem Geschehen aus.

  • wollen, sollen, müssen, können, dürfen, mögen

Modifizierende Verben

werden ähnlich wie Modalverben gebraucht – sie modifizieren ebenfalls die Umstände eines Vorgangs, einer Handlung usw. Allerdings führen sie immer ein Vollverb im Infinitiv mit zu bei sich.

  • er hat dafür aufzukommen, sie pflegte lange zu schlafen, er scheint noch nicht da zu sein, das verspricht kein Erfolg zu werden, es droht einzustürzen …

Eine weitere Unterteilung der Vollverben bezieht sich auf die Art des Objekts, das die Verben für sich beanspruchen bzw. die Art der Beziehung zwischen Subjekt und Objekt:

Transitive Verben

sind Verben, die verlangen, dass ein Akkusativobjekt bei ihnen zu stehen hat, auf das die Aktion des Subjekts zielt. Sie können auch ein persönliches Passiv bilden, also die von der Handlung betroffenen Personen oder Gegenstände können in der Passivform zum Subjekt des Satzes werden.

  • Emil schaute sie an. Sie wurde von Emil angeschaut.

Intransitive Verben

sind diejenigen Verben, die kein Akkusativobjekt mit sich führen, sondern stattdessen ein Genitiv-, Dativ- oder Präpositionalobjekt in Anspruch nehmen. Sie dürfen allerdings auch nicht ins Passiv gesetzt werden.

  • Er wartete auf eine Antwort. Sie wich ihm aus.

Intransitiv sind Verben aber auch, wenn sie gar kein Objekt engagiert haben.

  • Er schwieg.

Reflexive Verben

sind mit einem Reflexivpronomen eine feste Bindung eingegangen, das mit der Person oder dem Gegenstand des Subjekts identisch ist. Subjekt und Dativ- oder Akkusativobjekt sind quasi ein und derselbe bzw. dasselbe.

  • Dann entschloss er sich, nicht länger zu warten. Doch sie verabredeten sich noch für den nächsten Tag.

Neben diesen echten reflexiven Verben existieren auch Verben, die nur manchmal in die Rolle eines reflexiven Verbs schlüpfen, sich aber genauso gut auch mit einem freien Akkusativobjekt verbünden können.

  • Er ärgerte sich. Denn sie hatte ihn geärgert.

Bei reflexiven Verben, bei denen die Handlung des Subjekts bereits auf ein freies Akkusativobjekt zielt, steht das Reflexivpronomen im Dativ. Das macht sich grammatisch jedoch nur in der 1. und 2. Person Singular bemerkbar.

  • Er dachte bei sich: „Das wirst du mir büßen. Ich werde mir etwas Nettes ausdenken.“

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