Kompetente Detektive in Trennungsfragen finden

Detektiv kann sich in Deutschland (fast) jeder nennen. Wer einen Detektiv mit investgativen Aufgaben betrauen will, findet hier Hilfe bei der Auswahl einer guten Detektei.

Detektive (oft auch Privatermittler genannt) leisten gegen Honorar Hilfe beim Finden von Beweisen. Fundierte und sachgerechte Recherchen und Observationen können auch in Trennungs- und Partnerschaftsfragen durch einen kompetenten Detektiv durchgeführt werden. Da aber die Berufsbezeichnung Detektiv in Deutschland nicht geschützt ist und Privatermittler nicht einmal eine staatliche Lizenz benötigen, gibt es in diesem Beruf immer wieder auch „Schwarze Schafe“. Was bei der Beauftragung eines Detektivs zu beachten ist und wie seriöse und kompetente Detektive gefunden werden können, wird im vorliegenden Artikel dargestellt.

Detektive beaftragen: Das muss man beachten

Privatdetektive werden in den häufigsten Fällen in Partnerschafts-, Sorgerechts-, und Unterhaltsangelegenheiten eingeschaltet. Auch bei Erbschafts- oder anderen Familienangelegenheiten sind typische Einsatzgebiete für private Ermittler. Darüber hinaus werden in Wirtschaftsfragen (Arbeitsrecht, Patentrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht) i.d.R. spezielle Wirtschaftsdetektive eingesetzt.

Wer einen Detektiv beauftragen will, sollte auf einen Vertrag nicht verzichten. AGBs und Vertrag sollten eingehend geprüft werden und sich an Musterverträgen für das Detektivgewerbe orientieren. Eine sachgerechte Prüfung der vertraglichen Grundlagen ist auch deswegen so wichtig, weil die Beauftragung eines Privatermittlers normalerweise in Form eines Dienstvertrags (gemäß BGB) zustande kommt und daraus unmittelbar folgt, dass Detektive auch ohne jeglichen Erfolg ihren Honoraranspruch haben. Teure Fehlgriffe bei der Wahl einer Detektei können daher nur durch professionelle Auswahl des Detektiv-Dienstleisters vermieden werden.

Seriöse Detektive finden

Die ungeschützte Berufsbezeichnung Detektiv macht es auch unserösen Anbietern leicht, sich als Detektiv zu bezeichnen. Zwar gilt die private Ermittlungstätigkeit als überwachungspflichtiges Gewerbe gemäß § 38 der Gewerbeordnung (Vertrauensgewerbe), jedoch stellen die bei der Gewerbebeantragung vorzulegenden Dokumente (z.B. polizeiliches Führungszeugnis) nicht unbedingt ein Hindernis für „Schwarze Schafe“ dar. Immer wieder kommt es daher vor, dass einzelne Detektive Ihre Sorgfaltspflichten, Wahrheitspflichten bzw. Erledigungspflichten verletzen und dem Kunden (manchmal nicht nur finanzieller) Schaden entsteht.

Da es aber gerade bei einem Privatermittler in hohem Maße auf persönliche Integrität und Zuverlässigkeit ankommt, sollte man einen Detektiv vor der Beauftragung eingehend im Hinblick auf seine Referenzen und Qualifikation überprüfen. Nur so kann man sich professioneller Detektivdienstleistungen zu transparenten Kosten sicher sein.

Eine solche Prüfung stellt sich für den einzelnen Kunden – insbesondere wenn er zum ersten Mal einen Privatermittler beauftragen will – oft als schwierige Aufgabe heraus. Insbesondere die Kompetenz von Verbänden und Handelskammern kann als Entscheidungshilfe genutzt werden. Neben der Qualifikation „Geprüfter Detektiv“ (IHK) kann auch die Mitgliedschaft eines Privatermittlers in den folgenden Verbänden ein Zeichen seiner Seriosität sein:

  • Bundesverband Deutscher Detektive (BDD)
  • Europäischer Detektiv Verband (EURODET)
  • Bund Internationaler Detektive (BID).

Solche Verbände stellen i.d.R. besondere Mindestanforderungen an ihre Mitglieder. Auch unterhalten Sie häufig eine Schlichtungsstelle die sich mit Streitigkeiten zwischen Kunden und Detektiven professionell befasst und „Schwarze Schafe“ unter den Mitgliedern schnell identifizieren kann.

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