Online-Durchsuchung: noch immer heftig umstritten

Das BKA-Gesetz, das Online-Durchsuchungen genehmigt, hat einen steinigen Weg hinter sich. Obwohl es nun rechtskräftig ist, hat es an Brisanz nicht verloren.

Das Verfahren der Online-Durchsuchung sorgte in der Bundesrepublik Deutschland für viel Furore. Mithilfe sogenannter Spionagesoftwares ist es möglich und in der BRD gesetzlich erlaubt, dass die Regierung – ohne das Wissen der Bürger – Zugriff auf deren Festplatte nimmt. So können nicht nur private Dateien und Fotos gesichtet, sondern auch jegliche Schritte des Nutzers im Internet nachvollzogen werden.

Der weltweite Sicherheitswahn nahm mit dem Terrorangriff am 11. September auf das World Trade Center in New York, spätestens aber mit George W. Bushs erklärtem „War on Terror“, seinen Anfang. Diese Welle der Angst erreichte wenig später auch Deutschland.

Anfänge der Online-Durchsuchung in Deutschland

Unter dem Vorwand der präventiven Gefahrenabwehr erlässt der damalige Innenminister Otto Schily im März 2005 eine Dienstanweisung, die es dem Bundeskriminalamt (BKA) erlaubt, erste Online-Durchsuchungen durchzuführen.

Erst 2 Monate später, im Juli 2005, erreicht diese Dienstanweisung das Parlamentarische Kontrollgremium. Aufgrund mangelnder Kompetenzen im technischen Bereich ist dem Gremium die Brisanz des Papiers nicht bewusst, und es wird unterschrieben. Diese vollkommen unzureichend geprüfte Dienstanweisung behält nun, aufgrund der Zustimmung des Kontrollgremiums, ein ganzes Jahr seine Gültigkeit. Reaktionen der Öffentlichkeit bleiben aus, da 2005 die Idee der Online-Durchsuchung zwar schon diskutiert, aber noch in ferner Zukunft gewähnt wird. Dass diese Art der Spionage bereits Realität geworden ist, ist zu der Zeit den wenigsten bewusst.

Vorläufiges Verbot der Online-Durchsuchung

Erst im Herbst 2006 rückt das Thema der Online-Durchsuchung in die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit. Der neue Innenminister Wolfgang Schäuble erweckt das „Programm der Stärkung der Inneren Sicherheit“ zum Leben und fordert darin unter Anderem ganz offiziell mehr finanzielle Mittel für Online-Durchsuchungen. Diese muss der Bundestag genehmigen, woraufhin Abgeordnete erstmals auf diese unrechtmäßige Dienstanweisung aufmerksam werden.

Kritische Reaktionen der zuständigen Abgeordneten führen zu einer neuerlichen Untersuchung des Sachverhalts, und es wird festgestellt, dass es für ein solches Verfahren in Deutschland bisher noch keine Rechtsgrundlage gibt. Aus dem Beschluss des 3. Strafsenats am 31. Januar 2007 geht hervor, dass die „verdeckte Online-Durchsuchung“ mangels einer Ermächtigungsgrundlage unzulässig sei, und einen „schwerwiegenden Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung“ darstelle.

Im April 2007 werden vorläufig jegliche Online-Durchsuchungen von Innenminister Schäuble eingestellt. Das Ausmaß der bereits durchgeführten Durchsuchungen wird vertuscht, da es mittlerweile eindeutig ist, dass es rein rechtlich keine Rechtfertigung für diese Ermittlungen gab. Nach offiziellen Angaben lag die Zahl der durchgeführten Untersuchungen unter einem Dutzend.

Online-Durchsuchung aktuell

Nachdem Online-Durchsuchungen vorläufig gestoppt waren, machte man sich daran dieses Gesetz neu aufzurollen. Inzwischen ist die präventive Online Durchsuchung im BKA-Gesetz fest verankert. Im Gegensatz zur vorherigen Dienstanweisung muss dieses Verfahren jedoch hinreichend rechtlich geregelt sein, das heißt es erfolgt eine strengere Kontrolle aufgrund der (neu geschaffenen) Rechtsgrundlage.

Die Online-Durchsuchung darf nur im präventiven Bereich, also zur unmittelbaren Gefahrenabwehr eingesetzt werden. Dies auch nur, wenn eine konkrete Gefahr für ein „überragend wichtiges Rechtsgut“ vorliegt. Ob dies der Fall ist, liegt im Ermessen des jeweiligen Richters, denn die Online-Durchsuchung darf nur auf richterliche Anordnung erfolgen.

Wie funktioniert Online Durchsuchung?

Um Zugriff auf private Computer- oder Laptopfestplatten zu erhalten, kommt eine eigens entwickelte Spähsoftware zum Einsatz. Die offizielle Bezeichnung „Remote Forensic Software“ (RFS) wurde im Volksmund zum recht eindeutigen Begriff „Bundestrojaner“ geformt.

Diese Art von Programm kann beispielsweise in einem normalen Worddokument versteckt und so auf dem Desktop deponiert werden. Durch einmaliges Öffnen der Datei wird der Trojaner aktiviert und kann Dateien problemlos kopieren und an eine andere, externe Festplatte übermitteln. Natürlich gibt es für die Installation und Aktivierung solcher Software viele verschiedene Möglichkeiten.

Um Schritte im Internet verfolgen zu können und Einsicht in E-Mail-Konten zu haben, gibt es außerdem die sogenannten „Keylogger“. Diese können extern, aber auch manuell an der Tastatur angebracht werden, und geben Auskunft über jeden einzelnen Tastenanschlag. So ist es dem BKA möglich, jedes Passwort zu entschlüsseln, zu speichern und zu gebrauchen.

Chancen und Gefahren der Online-Durchsuchung

Eine weit verbreitete Meinung ist, dass wer nichts zu verbergen hat, auch nichts gegen einen Zugriff auf seine Festplatte einzuwenden habe. Eine solche Durchsuchung würde zudem nur auf starken Verdacht hin angesetzt werden, und es bestehe die Möglichkeit, Terroranschläge, Amokläufe und Sexualdelikte im Voraus zu verhindern. Außerdem würden Dateien privater Natur unverzüglich gelöscht werden, sodass ein Eingriff in die Privatsphäre des Einzelnen zugunsten der allgemeinen Sicherheit in Kauf genommen werden könne.

Die andere Seite fragt sich, was das für eine Art von Sicherheit sei, in einem Staat zu leben, der die Macht und die Befugnis besitzt, durch Online-Durchsuchung detaillierte Informationen über jeden einzelnen Bürger zu erhalten. Ebenso bestehe eine hohe Missbrauchsgefahr der Online-Durchsuchung: Sollte eine solche Software in falsche Hände geraten, sei dies ein erheblich größeres Sicherheitsrisiko, in einer Zeit, in der Information Geld, und Geld Macht sei.

Ferner gibt es Bedenken, inwieweit die Würde des Einzelnen bestehen bleibe, wenn heimlich Zugriff auf private Fotos, Videos und Schriftverkehr genommen werden könne. Das Thema sorgt verständlicherweise weiterhin für viel Zündstoff. Inwieweit Online-Durchsuchungen heutzutage wirklich noch sinnvoll sind, bleibt heftig umstritten.

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