Stellenanzeigen richtig lesen und verstehen

Der sprachliche Code verrät viel über Anforderungen und Seriosität. Einige Umschreibungen tauchen immer wieder in Stellenanzeigen auf und sind somit hilfreich bei der Beurteilung, ob eine Bewerbung an das Unternehmen sinnvoll ist.

Eine Stellenannonce enthält normalerweise zunächst Informationen über das Unternehmen wie Sitz der Firma, Branche, Jahresumsatz und Ähnliches. Im Folgenden werden die Anforderungen an den Bewerber definiert, zum Schluss folgt die Kontaktadresse – postalisch oder per Mail – sowie gegebenenfalls Hinweise zur Angabe einer Einkommensvorstellung und eines frühestmöglichen Eintrittstermins.

Muss- und Kann-Kriterien in Stellenausschreibungen

Anforderungen, die ein Bewerber auf eine Stelle in jedem Fall erfüllen muss wie etwa Erfahrung in einem bestimmten Berufsfeld oder einer Branche, notwendige EDV- und Sprachkenntnisse, sind mit Formulierungen wie „unumgänglich“, „zwingend erforderlich“, „unabdingbar“ oder „zwingend Voraussetzung“ gekennzeichnet.

Als Synonym für Kann-Kriterien, also Dinge, die zwar wünschenswert sind, aber für eine Einstellung nicht unabdingbar sind, sind Formulierungen wie „wünschenswert, aber nicht Bedingung“, „wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich“ oder „gerne auch Erfahrung in …“ zu verstehen.

Grundsätzlich gilt: Bei einer Auflistung von Muss- und Kann-Kriterien werden die wichtigsten Einstellungsvoraussetzungen zuerst genannt. Je weiter unten ein Kriterium in der Auflistung der gewünschten Merkmale steht, desto unwichtiger ist es für das Unternehmen.

„Geheimcodes“ bei Stellenbeschreibungen

Ähnlich wie bei Arbeitszeugnissen, die selbst negative Aspekte eines Arbeitnehmers wie mangelhafte Arbeitsleistung oder schlechtes Sozialverhalten positiv oder wohlwollend umschreiben müssen („Er war stets bemüht, seine Aufgaben termingerecht zu erledigen …“), geben auch einige Formulierungen in Stellenanzeigen Aufschluss über das Aufgabenfeld, die zu erwartende Vergütung oder das Arbeitsklima. Beispielhaft werden einige typische Formulierungen, die in vielen Anzeigen zu finden sind, genannt:

  • Junge, dynamische Verkäuferpersönlichkeiten mit unbedingtem Willen zum Erfolg gesucht: Sie werden auf Provisionsbasis arbeiten.
  • Organisationstalent gesucht: Ihre Hauptaufgabe besteht in der Ablage und Archivierung von Schriftgut.
  • Planende und koordinierende Tätigkeit: Sie nehmen die Terminkoordination und Reiseplanung für Ihren Chef vor.
  • Enger Kundenkontakt: Call Center, Telefonmarketing, meist in Verbindung mit Kaltakquise, das heißt, sie putzen am Telefon Klinken und versuchen, durch (Werbe-)Anrufe bei Firmen oder Privatpersonen neue Kunden zu werben, ohne überhaupt zu wissen, ob Interesse an dem Produkt oder der Dienstleistung besteht. Ähnliches gilt für werbeträchtige Umschreibungen wie „Können Sie am Telefon lächeln?“ oder „Ihr Lächeln ist uns Bares wert!“
  • Die Chance Ihres Lebens: Nirgendwo sonst werden Sie für so wenig Geld so viel arbeiten dürfen.
  • Investieren Sie in Ihre Zukunft: Indirekter Hinweis auf Franchise-Geber oder Strukturvertrieb (so genanntes Schneeballsystem). Interessieren Sie sich für ein Franchise-System, holen Sie, bevor Sie Ihr Kapital einsetzen, in jedem Fall Auskünfte bei fachkundigen Stellen wie Industrie- und Handelskammern, Verbraucherzentralen oder anderen Franchise-Nehmern der gleichen Marke ein, um vor bösen Überraschungen geschützt zu sein.
  • angenehmes Betriebsklima: die Vorsilbe „un-“ wurde dezent unterschlagen. Das Adjektiv „angenehm“ ist lediglich eine dezente Umschreibung hierfür. Wesentlich aussagekräftiger und positiver sind normalerweise Formulierungen wie „stressiges, aber freundliches Betriebsklima“ oder „gute Arbeitsatmosphäre“.
  • leistungsgerechte/angemessene Bezahlung/Vergütung: in der Regel ein Hinweis dafür, dass die Entlohnung (weit) unter dem branchen- und tarifüblichen Gehalt liegt.

Achtung, unseriöse Stellenangebote!

Aus einer Reihe von Stellenausschreibungen lässt sich bereits deren Seriosität ableiten, insbesondere, wenn die folgenden Kriterien und Formulierungen zu finden sind:

  • Es ist nur eine Telefonnummer angegeben, eventuell noch mit dem Namen des Ansprechpartners. Fehlen Hinweise auf das Unternehmen und werden nur globale Hinweise gegeben („Expandierendes Unternehmen im Stadtmarketing …“), ist das nicht als seriös zu werten.
  • „Vorkenntnisse sind nicht erforderlich, wir arbeiten Sie ein.“ Hier können sich Hinweise auf alle möglichen Probleme verstecken wie etwa sittenwidrige Bezahlung, Drückerkolonnen oder Kaltakquise. Oft versuchen solche Firmen, Interesse zu wecken, indem sie sich auf dem Papier bewusst sozial geben: „Wir bieten auch Wieder- und Quereinsteigern eine Chance“ oder „Ihr bisheriger beruflicher Werdegang ist unwichtig.“
  • unrealistisch hohe Gehaltsversprechungen („nebenberuflich 500 Euro pro Woche und mehr verdienen“). Gerade in der heutigen Zeit, in der Löhne und Gehälter oft unterdurchschnittlich sind, hat niemand mehr etwas zu verschenken und schon gar nicht für nicht näher definierte, nebenberufliche Tätigkeiten.
  • „Einzige Voraussetzung: gute Laune und eine tolle Ausstrahlung“ heißt so viel wie: Wimmeln Sie reklamationswillige Kunden durch aufreizende Kleidung und mit pseudofreundlicher Ignoranz ab.
  • „Einzige Bedingung: jung, arbeitslos und sofort abkömmlich!“ Das bedeutet konkret: auf Wiedersehen, Familie und Freunde! Willkommen in unserer Drückerkolonne!
  • Leere Versprechungen wie 15 – 25 Euro pro Stunde für Wundertüten füllen oder Kugelschreiber zusammenbauen.

Allgemein gesehen sind Stellenanzeigen als unseriös zu werten, in denen an den Bewerber keine konkreten Anforderungen wie abgeschlossene Ausbildung oder Hochschulstudium, Berufserfahrung und bestimmte berufsübliche Kenntnisse gestellt werden.

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