Lukrativer Nebenverdienst möglich

Erkennungsmerkmale unseriöser Stellenangebote. Häufig preisen Inserate solche Nebenbeschäftigungen an, die von einem äußerst lohnenden (Neben-)Einkommen sprechen.

Häufig werden Nebenverdienste für Testpersonen, Berater, freiberufliche Interviewerinnen u. Ä. angeboten. Teilweise werden dem Interessenten Bruttogehälter ab 2.500 € in Aussicht gestellt, manche werben sogar damit, dass nebenberuflich 1.000 € steuerfrei möglich sind.

Gerade in Zeiten, in denen die Arbeitslosigkeit sehr hoch ist und die Löhne vielfach nicht mehr mit der Inflationsrate Schritt halten, ist bei solchen Angeboten größte Vorsicht geboten. Heutzutage hat niemand mehr etwas zu verschenken, deshalb sind Stellenausschreibungen, die von ungewöhnlich hohen Verdienstmöglichkeiten bei einer Teilzeitbeschäftigung sprechen, für die z. T. noch nicht einmal eine abgeschlossene Berufsausbildung erforderlich ist, unrealistisch und dienen lediglich als Lockmittel für ahnungslose Jobsuchende, die mit ihrer finanziellen Situation aufgrund von Arbeitslosigkeit oder schlechtem Hauptverdienst unzufrieden sind.

Im Folgenden findet sich eine Auflistung von Kriterien, die auf unseriöse Angebote schließen lassen:

· Die Angabe einer Telefon- und/oder Handynummer ist nicht ausreichend. Die Firma sollte sich vollständig mit Name, Anschrift und Telefonnummer zu erkennen geben bzw. kurze Angaben zur Branche machen. Es spricht nicht für Seriosität, wenn lediglich eine Telefonnummer und der Name des Ansprechpartners – womöglich ausschließlich der Vorname – angegeben sind.

· Marktschreierische Angebote mit Texten wie „Jung, arbeitslos und keine Kohle? Wir können das ändern!“ sollten bestenfalls ignoriert werden. Meist wird ein derartiger Anzeigentext von Drückerkolonnen gewählt.

· Es sollten konkrete Anforderungen an den Bewerber genannt werden (z. B. MS-Office-Kenntnisse, Berufserfahrung als Staplerfahrer, Führerschein Klasse CE u. ä.). Selbst bei Aushilfstätigkeiten wird zumindest Berufserfahrung im jeweiligen Bereich verlangt, deshalb sind Angebote, in denen der Bewerber einfach nur „jung, ungebunden und gut drauf“ sein soll, nicht seriös.

· Von Angeboten, die unrealistische Verdienstmöglichkeiten (z. B. „2.500 € nebenberuflich von zuhause aus möglich!“) beinhalten, sollte man sofort Abstand nehmen. Viele Menschen verdienen noch nicht einmal 2.500 € brutto, wenn sie einer Vollzeitbeschäftigung nachgehen, also ist diese Möglichkeit noch viel weniger bei einem Aushilfsjob gegeben.

· Finger weg von Angeboten, bei denen Sie Ihr Bankkonto für Geldtransfers zur Verfügung stellen sollen! Ihr Konto soll für Geldwäsche missbraucht werden, so dass Sie, falls das Ganze auffliegt, aus juristischer Sicht zumindest für Beihilfe zu einer Straftat belangt werden können. Unwissenheit schützt in diesem Fall nicht vor Strafe.

· Vorsicht ist ebenfalls geboten, wenn dieselbe Stellenanzeige ein und desselben Unternehmens in kurzen zeitlichen Abständen immer wieder in der Presse auftaucht. Es ist anzuraten, bei der Jobsuche auf Angebote zu achten, die Sie möglicherweise erst ein paar Monate zuvor bereits einmal gelesen haben, denn dies bedeutet offensichtlich, dass Arbeitnehmer, die diese Stelle vorher besetzt haben, nicht längerfristig für das Unternehmen tätig sein wollten (aus welchen Gründen auch immer). Dieses Phänomen ist besonders bei Annoncen für Vertriebsdisponenten von Zeitarbeitsfirmen zu beobachten.

· Auch die „Klassiker“, die sich auf Adressen schreiben, Kugelschreiber zusammenbauen u. ä. beziehen, sind nicht als seriös zu betrachten.

· Es ist nicht angebracht, auf Angebote einzugehen, die von der Steuerfreiheit eines Nebenverdienstes sprechen, dessen Vergütung die 400 €-Grenze deutlich überschreitet.

Vielfach ist die Seriosität eines Angebots jedoch nicht unmittelbar an der Ausschreibung zu erkennen, Näheres erfährt der Bewerber vielfach erst im Vorstellungsgespräch. Auch hier gibt es Kriterien, die deutlich zeigen, was von der Seriosität des Anbieters zu halten ist:

· Häufig stellt sich erst im Vorstellungsgespräch heraus, dass der Bewerber eigenverantwortlich nach § 84 HGB tätig werden soll. Als Lockmittel dienen Schmeicheleien wie „Sie haben so eine tolle Ausstrahlung, damit können Sie unser Produkt jederzeit gut verkaufen.“ Meist geht es dabei um Haustürgeschäfte (Staubsauger, Zeitschriftenabos, Bücherclubs, Immobilien, Strukturvertrieb). Manche Unternehmen appellieren an das Mitgefühl der Interessenten wie z. B. durch die Verwendung von Schlagworten wie etwa Tierschutz oder Tierhilfe.

· Normalerweise finden Vorstellungsgespräche im Unternehmen selbst statt. Schließlich soll der potentielle Arbeitnehmer sein künftiges Umfeld schon vor Aufnahme der Tätigkeit kennenlernen. Deshalb ist Vorsicht geboten bei Gesprächen, die in Hotels stattfinden. Meist stellt sich in den Seminaren/Gesprächen recht schnell heraus, dass der Arbeitnehmer erst Geld mitbringen muss, bevor er überhaupt seinen Lohn erhält – sofern er diesen denn tatsächlich bekommt. Diese Methode wird vielfach von Partnervermittlungsagenturen gewählt.

· Als kritisch zu betrachten ist der Verkauf von so genannten Lifestyle-Produkten. Hier ist der Bewerber meist gezwungen, die Produkte vorher auf eigene Kosten in Kommission zu nehmen, bevor er aus dem Verkauf Geld erzielt, wobei sich die Frage stellt, inwieweit die angebotenen Artikel tatsächlich wirksam sind und überhaupt effektiv verkauft werden können. Hinzu kommt, dass diese Lifestyle-Produkte meist bei einer Zielgruppe beworben werden sollen, die von unseriösen Arbeitgebern als gutgläubig, naiv und nicht konfliktfähig eingestuft wird: Senioren.

Normalerweise sollten viele der hier aufgelisteten Hinweise überflüssig sein, aber manche Unternehmen haben sich leider darauf spezialisiert, die Notsituation vieler Menschen auszunutzen. Wer in einer Notlage ist und deshalb unter Existenzängsten leidet, ist häufig nicht mehr kritisch gegenüber bestimmten Angeboten, die die Verbesserung der Situation versprechen. Angst ist – wie in anderen Situationen im Leben auch – in diesem Fall der schlechteste Ratgeber.

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