Vaterschaftsanerkennung

Begründung der Vaterschaft für ein nichteheliches Kind. Die Anerkennung der Vaterschaft ist nur mit Zustimmung der Mutter des Kindes möglich. Sie muss öffentlich beurkundet werden.

Ist die Mutter eines Kindes nicht verheiratet, so ist Vater des Kindes der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat. Die verwandtschaftliche Beziehung zwischen Vater und Kind ergibt sich also aus der Erklärung des Mannes, die Rechte und Pflichten als Vater übernehmen zu wollen. Ebenso wie bei der Vaterschaft kraft Ehe mit der Mutter spielt die biologische Abstammung dagegen keine Rolle, auch wenn es natürlich meist der leibliche Vater sein wird, der die Vaterschaft anerkennt.

Wann ist die Vaterschaftsanerkennung möglich?

Die Anerkennung der Vaterschaft ist nur dann möglich, wenn die Mutter des Kindes nicht verheiratet ist. Ist sie verheiratet, so ist automatisch ihr Ehemann Vater des Kindes. Dies gilt selbst dann, wenn er nicht dessen leiblicher Vater ist. Nur wenn die Vaterschaft des Ehemannes erfolgreich angefochten wurde, kann ein anderer Mann die rechtliche Vaterrolle durch eine entsprechende Erklärung übernehmen.

Es gibt lediglich einen Ausnahmefall, in dem die Vaterschaft anerkannt werden kann, obwohl die Mutter noch verheiratet ist:

  • Das Kind kommt zur Welt, nachdem der Scheidungsantrag bereits bei Gericht eingereicht wurde und
  • neben der Mutter ist auch ihr Noch-Ehemann damit einverstanden, dass ein anderer Mann die Vaterschaft anerkennt.

Wer kann die Vaterschaft anerkennen?

In erster Linie der leibliche Vater des Kindes, sofern er nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet ist.

Darüber hinaus kann aber auch jeder andere Mann die Rechte und Pflichten als Vater übernehmen. Die biologische Abstammung ist also keine Voraussetzung für die rechtliche Vaterschaft.

Wann kann die Anerkennung erklärt werden?

Die Anerkennung kann jederzeit erklärt werden, selbst vor der Geburt des Kindes und nachdem es volljährig geworden ist. Fristen für die Abgabe der Erklärung bestehen nicht.

Wer muss der Anerkennung zustimmen?

Die Anerkennung der Vaterschaft ist nur mit Zustimmung der Mutter des Kindes möglich. Dabei ist unerheblich, ob ihr das Sorgerecht für das Kind zusteht oder nicht. Sie muss also auch zustimmen, wenn das Kind bereits volljährig ist oder ihr das Sorgerecht entzogen wurde.

Weitere Personen müssen nur in besonderen Fällen zustimmen:

  • Steht der Mutter das Sorgerecht nicht zu, ist eine wirksame Anerkennung zusätzlich von der Zustimmung des Kindes abhängig. Ist das Kind noch nicht 14 Jahre alt, wird die Zustimmungserklärung allein vom gesetzlichen Vertreter des Kindes abgegeben, also von dessen Amtsvormund. Ist das Kind zwischen 14 und 18 Jahren alt, muss dieser der Erklärung des Kindes zustimmen.
  • Ist die Mutter des Kindes minderjährig, müssen ihre Eltern zustimmen.
  • Ist der anerkennende Vater minderjährig, müssen seine Eltern zustimmen.
  • Wird das Kind geboren, nachdem die Scheidung der Mutter bei Gericht eingereicht wurde, so muss auch der Ehemann der Anerkennung zustimmen.

Verweigert eine der genannten Personen ihre Zustimmung zur Anerkennung der Vaterschaft, kann diese nur gerichtlich festgestellt werden.

Wie und wo werden Anerkennung und Zustimmung erklärt?

Die Anerkennungserklärung selbst und auch die Zustimmungserklärungen müssen von den Betroffenen jeweils persönlich abgegeben werden. Sie können sich also nicht von einer anderen Person bei der Abgabe der Erklärung vertreten lassen.

Alle Erklärungen müssen öffentlich beurkundet werden. Zuständig dafür sind in erster Linie die Jugendämter. Es ist weder eine gleichzeitige Abgabe der Erklärungen erforderlich, noch die Abgabe der Erklärungen am selben Ort. Die Beurkundung kann vielmehr bei jedem beliebigen Jugendamt vorgenommen werden.

Gibt es inhaltliche Anforderungen an die Anerkennungs- und Zustimmungserklärung(en)?

Weder die Anerkennung selbst noch die Zustimmungserklärungen dürfen an Bedingungen geknüpft werden. Auch ist es unzulässig, sie auf bestimmte Rechte oder Pflichten der Vaterschaft zu beschränken.

Welche Folgen hat die Anerkennung?

Wurde die Anerkennung erklärt und liegen auch alle erforderlichen Zustimmungserklärungen vor, so ist der Mann, der die Vaterschaft anerkannt hat, ab sofort rechtlich der Vater des Kindes. Er ist also mit dem Kind verwandt, was insbesondere Folgen für das Erbrecht und das Unterhaltrecht hat. Darüber hinaus kann er mit der Mutter zusammen die Erklärung abgeben, dass sie gemeinsam für das Kind sorgen wollen (Sorgerechtserklärung).

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