Verhütung – Pille vergessen; Was ist zu tun bei vergessener Einnahme?

Bei einer vergessenen Pilleneinnahme ist es wichtig genau abzuklären, ob die Empfängnisverhütung weiterhin sichergestellt ist oder ob zusätzlicher Schutz notwendig wird.

Auch wenn Verhütung ein Thema ist, mit dem sich in einer Partnerschaft beide beschäftigen sollten, so liegt die endgültige Last der Verantwortung in den meisten Fällen auf den Schultern der Frau. Ebenso muss natürlich in erster Linie die Frau anschließend mit den Folgen unterlassener oder fehlgeschlagener Verhütung leben.

Hauptsächlich aus diesen Gründen nimmt ein Großteil der Frauen in der Bundesrepublik Deutschland täglich die Antibabypille, da diese aufgrund ihres hohen Sicherheitsfaktors nach wie vor das beliebteste Verhütungsmittel ist. Zu beachten ist hierbei jedoch die regelmäßige Einnahme, welche natürlich Voraussetzung für die sichere Wirkung ist. Als regulärer Abstand zwischen zwei Pilleneinnahmen gelten 24 Stunden. Nicht selten kommt es allerdings gerade bei jungen Mädchen dazu, dass dieser Zeitabstand hin und wieder mal überschritten wird.

Doch was ist zu tun, wenn die Einnahme der Pille vergessen wurde?

Hat man die Einnahme der Pille vergessen, so kommt es in erster Linie auf die Zeit der Überschreitung an. Sind seit dem üblichen Einnahmezeitpunkt weniger als 12 Stunden vergangen, so ist die Zuverlässigkeit des Verhütungsmittels weiterhin gegeben. Wichtig ist natürlich, dass die vergessene Pille sofort eingenommen wird, wenn die entfallene Einnahme bemerkt wird. Bei allen darauf folgenden Pilleneinnahmen ist eine Beachtung dieser Zeitverschiebung nicht notwendig. Die Pille kann wie gewohnt zum bisherigen Zeitpunkt eingenommen werden.

Entscheidend wird die Verhütungssituation jedoch, wenn der Einnahmezeitpunkt um mehr als zwölf Stunden überschritten wurde. Dann nämlich kann man nicht mehr davon ausgehen, dass der Empfängnisschutz weiterhin gegeben ist. Für diesen Fall ist es wichtig zu wissen, in welche Einnahmewoche die Pille vergessen wurde, um über weitere Maßnahmen entscheiden zu können.

Was ist zu tun, wenn die Pille in der 1. Einnahmewoche vergessen wurde?

Die vergessene Pille sollte sofort eingenommen werden, auch wenn sich dadurch eine Einnahme von zwei Dragees direkt nacheinander ergibt. Alle folgenden Pillen können dann wie gewohnt eingenommen werden. Jedoch sollte man sich darüber bewusst sein, dass besonders in dieser Einnahmewoche der Empfängnisschutz nicht vollständig gewährleistet ist. Eine zusätzliche Verhütung wird unbedingt angeraten. Interessant ist in diesem Falle auch, ob man in der Woche vor der vergessenen Einnahme Geschlechtsverkehr hatte. Dann nämlich wäre eine ungewollte Schwangerschaft durchaus möglich.

Was ist zu tun, wenn die Pille in der 2. Einnahmewoche vergessen wurde?

Die vergessene Pille sollte direkt bei Bemerken eingenommenen werden. Bei allen folgenden Pillen kann wieder die gewohnte Tageszeit gewählt werden. Die Wirkung der Pille ist weiterhin gewährleistet und es müssen keine zusätzlichen mechanischen Verhütungsmittel angewendet werden.

Was ist zu tun, wenn die Pille in der 3. Einnahmewoche vergessen wurde?

Wurde die Pille in der dritten Einnahmewoche vergessen, so gibt es zwei Möglichkeiten. Für beide Varianten gilt jedoch, dass die Wirksamkeit der Pille erhalten bleibt.

  • Die vergessene Pille wird sofort bei Bemerken eingenommen. Die Einnahme der folgenden Pillen erfolgt wie gewohnt. Allerdings beginnt man mit der neuen Pillenpackung sofort anschließend an das Ende der aufgebrauchten Packung. Bei dieser Variante spart man jedoch das einnahmefreie Intervall aus. Aus diesem Grund muss man mit eventuellen zwischenzeitlichen Schmierblutungen rechnen.
  • Man verzichtet bei Bemerken der vergessenen Pille auf weitere Dragees. Somit wird der Tag an dem die Einnahme vergessen wurde, zum ersten Tag des einnahmefreien Intervalls. Nach 7 Tagen wird dann wie gewohnt die Pilleneinnahme mit der Folgepackung fortgesetzt.

Wichtig bei der Beachtung dieser Ratschläge ist allerdings, dass diese ausschließlich für die „klassische Pille“ (welche Östrogen und Gestagen enthält) gelten. Für die Minipille, welche ein reines Gestagenpräparat ist, ist bereits bei einer Zeitüberschreitung von mehr als 3 Stunden der Empfängnisschutz nicht mehr gewährleistet! Grundsätzlich gilt jedoch für klassische als auch für Minipillen: Bei Unsicherheiten ist ein direkter Anruf bei der behandelnden Frauenärztin sicherlich der beste Weg.

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