Ein-Euro-Job bei Arbeitslosigkeit nach der Ausbildung

Wenn Sie schon länger nach der Ausbildung arbeitslos sind, beschaffen Sie sich selbst einen Ein-Euro-Job, um wieder ins Arbeitsleben hineinzufinden.

Zielgruppe für so genannte Ein-Euro-Jobs sind Langzeitarbeitslose, die beispielsweise nach der Ausbildung Arbeitslosengeld II beziehen und keine Arbeit finden. Die Arbeitszeit bei Ein-Euro-Jobs beträgt 20 bis maximal 30 Stunden pro Woche für eine Dauer von sechs bis neun Monaten. Zusätzlich zum Arbeitslosengeld II wird dann eine Mehraufwandsentschädigung gezahlt, die etwa 1 Euro pro Stunde beträgt.

Aufnehmen eines Ein-Euro-Jobs

Wenn man einen von der Arbeitsagentur zugewiesenen Ein-Euro-Job nach der Ausbildung ohne wichtigen Grund nicht aufnimmt oder fortführt, wird das Arbeitslosengeld II für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Im ersten Wiederholungsfall wird um 60 Prozent, im zweiten Wiederholungsfall um 100 Prozent gekürzt. Jungen Arbeitslosen unter 25 Jahren wird die Regelleistung schon beim ersten Mal zu 100 Prozent entzogen. Auf Antrag werden dann nur noch beispielsweise Lebensmittelgutscheine und Unterkunftskosten gewährt.

Kritik an Ein-Euro-Jobs

Kritiker von Ein-Euro-Jobs führen an, dass Ein-Euro-Jobs in großem Umfang reguläre Arbeitsplätze qualifizierter Beschäftigter verdrängen. Eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung stellte fest, dass in 4 Prozent der Organisationen (beispielsweise in Pflegeheimen und Kindertagesstätten), die Ein-Euro-Jobs anbieten, Personaleinsparungen bei der regulären Beschäftigung die Folge waren. Dennoch ist aus der Sicht eines motivierten Arbeitslosen der Ein-Euro-Job eine Chance wieder in den Arbeitsprozess zurückzufinden.

Trainingsaufgabe:

Textauszug: Frage eines Arbeitslosen:

„Ich bin gelernter Mechaniker und Arbeitslosengeld II-Bezieher. Über die Arbeitsagentur wollte ich mir einen Ein-Euro-Job besorgen, aber die lassen sich Zeit und sagen, sie melden sich wieder. Seit Wochen habe ich nichts gehört. Ich hätte einen Ein-Euro-Job bei einem Jugendzentrum haben können, aber den wollte die Arbeitsagentur nicht finanzieren. Was kann ich noch machen? Habe ich nicht Anspruch auf einen Ein-Euro-Job?“

Antwort des Beraters:

„Wenn Sie Arbeitslosengeld II-Grundsicherung beziehen, sind Sie zwar verpflichtet, einen Ein-Euro-Job anzunehmen, aber einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht. Es ist aber möglich, dass Sie sich selbst einen Ein-Euro-Job besorgen: Sie können noch einmal bei der Arbeitsagentur genauer nachfragen, was Sie bei der Suche beachten müssen, welche Kriterien wichtig sind, damit die Arbeitsagentur den Ein-Euro-Job beziehungsweise den Träger anerkennt, zum Beispiel Gemeinnützigkeit. Dann können Sie sich gezielt einen Ein-Euro-Job suchen, der Ihnen sicherlich anerkannt wird.“

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