Steueranreize zur Weiterbildung

Förderungen und Steuerbegünstigungen reduzieren Ausbildungskosten. Wer sein Wissen auf eigene Kosten vermehren und vertiefen will, muss oft tief in die Geldbörse greifen. Diverse Förderungen und Steuerzuckerl helfen, die Kosten zu senken.

Da müssen ein paar Hundert Euro für einen Sprachkurs berappt werden, dort sind für ein Postgraduate-Studium ein paar Tausend Euro zu zahlen. Wer sich weiterbilden will, und das auf außerbetrieblicher Basis, muss dafür häufig tief in die eigene Tasche greifen. Aber nicht immer muss der WIssensdurstige zur Erfüllung seiner Bildungssehnsucht seine Ersparnisse plündern – verschiedene Förderungsvarianten bieten finanzielle Unterstützung. So stellt beispielsweise in Österreich der Bund eine Begabtenförderung für Lehrlinge und Lehrabsolventen bereit, eine besondere Schulbeihilfe für Berufstätige, das Selbsterhaltungsstipendium sowie das ESF-Studienabschluss-Stipendium für Studenten. Aber auch Länder und Gemeinden greifen jenen, die sich privat fortbilden wollen, finanziell unter die Arme. Allerdings gilt auch hier – wie bei vielen Förderungen – dass sie von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Werden in dem einen Bundesland beispielsweise bei Kursen für Wiedereinsteigerinnen in das Berufsleben die gesamten Kurskosten übernommen, erhalten sie in einem anderen Bundesland nur einen Zuschuss. Und ganz wichtig zu beachten ist, dass eine Förderung nur in dem Bundesland gewährt wird, wo der Förderungswerber seinen Hauptwohnsitz hat.

Institutionen gewähren Ausbildungs-Förderungen

Aber auch andere Institutionen wie Arbeitsmarktservice, Arbeiter-, Wirtschafts- oder Landwirtschaftskammer tragen ihr Scherflein zur Aus- und Weiterbildung bei. Gleiches gilt für die Gewerkschaften, die ebenfalls den einen oder anderen Beitrag zur Finanzierung der Kurskosten leisten. Neu zu den unterstützenden Finanzierungsvarianten hinzugekommen ist 2005 das Bildungssparen der Bausparkassen. Demnach kann ein Bauspardarlehen nicht mehr nur zur Wohnraumfinanzierung, sondern auch für Bildungsmaßnahmen verwendet werden.

Ausbildungskosten sind unter gewissen Voraussetzungen absetzbar

Auch im Nachhinein gibt es für Private eine Möglichkeit, die Kosten für ihre Weiterbildungsmaßnahmen zu reduzieren. Und zwar bei der Steuer. Das Finanzministerium erkennt in der Regel verschiedene Aus- und Weiterbildungskosten im Rahmen der Werbungskosten als steuerlich absetzbar an. Das gilt beispielsweise für ein verwandtes Zweitstudium, also wenn etwa ein Jurist zusätzlich ein Wirtschaftsstudium absolviert. Je nach Einkommen wirken dann Studien- und Kursgebühren, Kosten für Studien- bzw. Unterrichtsmaterialien, aber auch etwaige Reisekosten steuermindernd. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Ausbildung tatsächlich abgeschlossen wurde. Rigoroser werden von der Finanz die Kosten für Sprachkurse, vor allem, wenn diese im Ausland absolviert wurden, geprüft. In diesem Fall muss ganz genau nachgewiesen werden, dass der jeweilige Kurs tatsächlich der beruflichen Qualifikation gedient hat und nicht gleichsam ein Urlaub mit Beschäftigungstherapie war. Und noch etwas: Werden Kurse, die man zur Umschulung gemacht hat, steuerlich abgesetzt, kontrolliert das Finanzamt, ob das neu erworbene Wissen auch tatsächlich in der Praxis angewandt wird, das heißt, ob der Beruf dann ausgeübt wird.

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