Welche Versicherung trägt Sturmschäden-Kosten?

Anfang März wütete in Deutschland Sturmtief „Xynthia“. Zahlreiche Sachschäden sind zu beklagen, doch welche Versicherung kommt hier für den Schaden auf? Sturmtief „Xynthia“ hinterlässt Chaos – wer soll es bezahlen?

Nachdem das Sturmtief „Xynthia“ über Portugal, Spanien und Frankreich hinweg gefegt ist und dort neben vielen Sachschäden auch Menschenleben forderte, kam es in der vergangenen Nacht über Deutschland. Die Sachschäden sind nicht gering und es taucht die Frage auf, welche Versicherung ruft man nun zuerst an?

Schäden durch Sturmtief Xynthia

Die Orkanböen in der vergangenen Nacht sorgten vielerorts für Chaos pur. Es wurden Bäume entwurzelt, Dächer abgedeckt, Auto beschädigt und alles was nicht niet- und nagelfest war, durch die Luft gewirbelt. Geschwindigkeiten von mehr als 117 Kilometer pro Stunde forderten ihren Tribut und so sind zahlreiche Schäden zu beklagen. Xynthia ist nicht der erste verheerende Sturm, der durch das Land fegt und ein Chaos hinterlässt. Bevor noch die Aufräumarbeiten beginnen fragt man sich wer für den Schaden aufkommt?

Grundsätzlich sollten alle Schäden zunächst der Kasko-, Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung mitgeteilt werden und das zügig. Durch diese Versicherungen sind Schäden abgesichert, die durch einen Sturm verursacht wurden. Dabei muss man aber wissen, dass bei einer Versicherung erst dann von einem Sturm die Rede ist, wenn es sich um die Windstärke 8 handelt, was einer Windgeschwindigkeit von 62 km/h entspricht. Bei „Xynthia“ also keine Frage, es handelte sich um einen Sturm.

Versichert sind in diesen Versicherungsarten vor allem tiefe Dellen und Beulen im Auto, die durch herabfallende Äste entstanden sind. Auch wenn Gebäudeteile wie Fernsehantennen, Satellitenschüsseln oder Markisen durch den Sturm auf ein Auto gekracht sind, ist dies mitversichert.

Durch die Wohngebäudeversicherung ist das eigene Haus geschützt. Versichert sind dabei etwa Schäden am Dach, weil der Sturm Dachziegel abgedeckt hat. Neben dem eigentlichen Gebäude fallen bei dieser Versicherung auch Zubehöre die sich am oder im Haus befinden unter den Versicherungsschutz.

Wird durch den Sturm das Eigentum eines Dritten in Mitleidenschaft gezogen, ist die private Haftpflichtversicherung der perfekte Ansprechpartner. Im Falle von Eigentum ist allerdings, die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung die richtige Adresse.

Achtung: Sturm ist nicht gleich Sturm

Wie eingangs erwähnt gilt im deutschen Versicherungsrecht ein Sturm erst als Sturm, wenn die Windstärke 8 erreicht ist. Kracht der Sturm jedoch mit mehr als Windstärke zwölf, also mit mindestens 120 Kilometern pro Stunde aufs Land, dann kann nach Auffassung der Rechtsprechung niemand mehr für entstehende Schäden verantwortlich gemacht werden. In diesem Fall ist von höherer Gewalt die Rede (Quelle: Versicherung.net).

Information über den Stand der Versicherungen ist das A und O

Daher ist es ungemein wichtig, sich mit seinen eigenen Versicherungen auseinander zu setzen und den Versicherungsumfang der einzelnen Versicherungen zu kennen. An dieser Stelle kann ein Gespräch mit dem Versicherungsvertreter des Vertrauens schon ausreichen. Alternativ dazu bietet natürlich auch das Internet jede Menge weiterführende Informationen, mit denen man recht gut durch den Tarifdschungel der Versicherer kommen kann.

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