Das Wechselmodell zum Wohl der Kinder nach einer Scheidung

Scheidungen sind keine Seltenheit mehr. Was wird aus den Kindern? Zum Wohle der Kinder streben immer mehr Eltern das sogenannte Wechselmodell an.

Die Trennung von Ehepaaren mit und ohne Kindern ist in der heutigen Zeit leider keine Seltenheit mehr. Was früher als Tabuthema galt, weil ganz einfach äußere Umstände vorherrschten, die eine Trennung nahezu unmöglich machten, ist heute fast schon eine Art “Trend” geworden. In manchen Ehen wird nicht mehr diskutiert oder um den Erhalt gekämpft. Wenn festgestellt wird, dass ein Zusammenleben nicht mehr möglich ist, trennt man sich und lässt sich scheiden. Bei alleinstehenden Paaren mag das Trennungsprozedere in aller Regel einen weitestgehend moderaten Verlauf nehmen, was jedoch ist, wenn Kinder da sind? Wo bleiben sie? Welche Möglichkeiten bieten sich an? Fragen über Fragen und letztlich gibt es nie eine konkrete Antwort. Was ist mit dem Kindesunterhalt, mit dem Umgangsrecht, bei welchem Elternteil werden die Kinder aufwachsen? Nach Abwägung der Vor- und Nachteile favorisieren viele Eltern immer öfter das sogenannte “Wechselmodell“, auch bekannt unter dem Namen “Doppelresidenzmodell” oder “Bilokationsprinzip” oder einfach nur “Halb und Halb”.

Das Wechselmodell – nur eine Wunschvorstellung?

Noch vor einigen Jahren galt dieses sogenannte Wechselmodell noch als eine Art Traumvorstellung. Jedermann fragte sich, wie so ein Modell funktionieren soll und kann, wenn sich die Eltern einen wahren Rosenkrieg im Verlaufe ihrer Trennung lieferten. Jedoch, wie bereits eingangs erwähnt, haben sich die Zeiten geändert. Nicht jede Scheidung oder Trennung verläuft einhergehend mit einem Rosenkrieg. Die aus einer gescheiterten Ehe hervorgegangenen Kinder sollen so wenig wie möglich belastet werden. Das Wohl des Kindes steht immer an erster Stelle. Immer mehr Eltern entschließen sich für das benannte Wechselmodell.

Wann spricht man von einem Wechselmodell?

Wenn sich die Eltern nach der Trennung oder Scheidung die Kindesbetreuung hälftig teilen, spricht man von einem Wechselmodell. Das hört sich zunächst einmal einfach und simpel an. Ganz so einfach ist es aber nicht. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ( BGH, NJW 2006, 2258 ) liegt dann ein Wechselmodell vor, wenn bei keinem der Elternteile ein deutlicher Betreuungsschwerpunkt liegt. Der Bundesgerichtshof fordert, dass sich die Eltern die Betreuung in etwa hälftig aufteilen beziehungsweise aufteilen müssen. Infolgedessen ist abzuleiten, dass, wenn die Eltern beide etwa die Hälfte der Versorgungs- und Erziehungsleistungen erbringen und die Betreuung der Kinder hälftig wechselt, grundsätzlich eine anteilige Barunterhaltspflicht beider Elternteile besteht ( BGH, FamRZ 2006, 1015 ).

Welche Voraussetzungen sind an ein Wechselmodell geknüpft?

Grundvoraussetzung für die Anwendung des Wechselmodells ist natürlich die Akzeptanz der Kinder, sie müssen es wollen. Wurden bereits im Vorfeld Grundsteine gelegt, die den Kindern Veranlassung geben, sich nur für einen Elternteil zu entscheiden oder mindestens eine entsprechende Tendenz erkennen lassen, so ist das Wechselmodell zum Scheitern verurteilt und dient natürlich auch nicht zum Wohle der Kinder. Mit der Akzeptanz der Kinder ist die räumliche Nähe der Elternteile ein weiterer Faktor, der für das Wechselmodell spricht. So ist es gut, wenn die Kinder zu beiden Elternteilen Freunde einladen können und es dadurch zu keinen nennenswerten Komplikationen kommt, zum Beispiel weite Anfahrtswege.

Ferner müssen die Eltern während der Anwesenheit ihrer Kinder natürlich auch die entsprechende Zeit für diese aufbringen können. Das Parken bei Freunden oder Großeltern, zur Verwirklichung eigener Interessen, widerspricht selbstverständlich dem Wechselmodell. Weiterhin sollten die Eltern eine Vereinbarung treffen, um Grenzen oder besser gesagt Bedingungen eindeutig abzustecken, damit letztlich immer wiederkehrende Diskussionen vermieden werden. Das setzt schlussendlich voraus, dass die Eltern miteinander, zumindest minimal über Themen betreffend der Kinder, kommunizieren können. Selbstverständlich ist es seitens beider Elternteile absolut zu unterlassen, gegenüber den Kindern Äußerungen zu formulieren, die den anderen Elternteil in irgendeiner Form beeinträchtigt und dadurch bedingt die Erziehung erschwert.

Kindesunterhalt beim Wechselmodell

Sofern alle Voraussetzungen gegeben sind und auch wahrlich zutreffen, ist das Wechselmodell ein durchaus geeignetes Mittel, dem Wohle der Kinder zu entsprechen. Sodann sollte eine Vereinbarung angestrebt werden, in der sich die beiden Elternteile gegenseitig von Barunterhaltsansprüchen freistellen. Beide Elternteile übernehmen die hinsichtlich des Kinderaufenthalts aufkommenden Kosten selbst. Anschaffungen, die einen gewissen Betrag übersteigen, sind von beiden Seiten jeweils zur Hälfte zu tragen.

One Reply to “Das Wechselmodell zum Wohl der Kinder nach einer Scheidung”

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